Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.08.1996 (3 StR 262/96)

   

Kurzleitsatz:
Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung ist ausgeschlossen, wenn die Sachaufklärung vorrangig ist.


Relevante Normen:
StPO § 244;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1996, 648

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