Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 14.08.1996 (5 StR 344/96)

   

Kurzleitsatz:
Wird die Tat (hier: versuchte Vergewaltigung) erst nach mehrfachen Ansetzen begangen, darf dies strafschärfend berücksichtigt werden.


Relevante Normen:
StGB § 46;



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