Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 05.07.1996 (4 StR 289/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger ist nur dann zugleich eine Beihilfe zum sexuellen Mißbrauch, wenn es zu entsprechenden Taten der ...


Relevante Normen:
StGB § 180, § 176;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1996, 599

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