Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.07.1996 (4 StR 201/96)

   

Kurzleitsatz:
Das Revisionsgericht kann einen Angeklagten freisprechen, wenn der Tatrichter (ausdrücklich) nicht sicher feststellen konnte, daß der Angeklagte die T...


Relevante Normen:
StPO § 354;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1996, 3089

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang