Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.07.1996 (4 StR 275/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine nicht vom Täter herbeigeführte Todesursache (hier: Alkoholintoxikation) muß der Tatrichter sicher ausschließen, wenn er wegen Totschlags verurtei...


Relevante Normen:
StGB § 212;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 48
NStZ-RR 1996, 255

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang