Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 29.08.1996 (2Z BR 57/96)

   

Kurzleitsatz:
Auslegung der Gemeinschaftsordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht


Relevante Normen:
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1997, 7

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