Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 20.09.1996 (2 StR 300/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine Schußwaffe führt mit sich, wer sie bewußt gebrauchsbereit in einer Weise bei sich hat, daß er sich ihrer jederzeit bedienen kann. Der Wille, die ...


Relevante Normen:
BtMG § 30a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 16
StV 1996, 674

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