Rechtsprechung:
OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.03.1996 (Ss (B) 100/95)

   

Kurzleitsatz:
Hat ein Steuerberater bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Betriebseinnahmen nicht erfaßt und weitere Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht, so kann er dennoch nicht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) belangt werden, wenn er nicht selbst die Steuererklärung unterschreibt und damit Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgibt.


Relevante Normen:
AO § 378;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DStR 1997, 515
NJW 1997, 3254
wistra 1996, 319

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang