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| Rechtsprechung: OLG Braunschweig - Beschluß vom 08.03.1996 (Ss (B) 100/95) | | | | Kurzleitsatz: Hat ein Steuerberater bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Betriebseinnahmen nicht erfaßt und weitere Beträge zu Unrecht als Betriebsausgaben geltend gemacht, so kann er dennoch nicht wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378
AO) belangt werden, wenn er nicht selbst die Steuererklärung unterschreibt und damit Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgibt.
Relevante Normen: AO § 378;
Fundstellen dieser Entscheidung: DStR 1997, 515 NJW 1997, 3254 wistra 1996, 319
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