Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.08.1996 (1 Ws 552/96)

   

Kurzleitsatz:
»Daß die Staatsanwaltschaft für die Anklageerhebung örtlich nicht zuständig war, macht die Anklage nicht unwirksam und stellt kein Verfahrenshindernis im Sinne des § 206a StPO dar.«


Relevante Normen:
StPO §§ 200, 206a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 110
VRS 92, 332
wistra 1997, 36

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang