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| Rechtsprechung: OLG Düsseldorf - Beschluß vom 19.08.1996 (1 Ws 723/96) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen gegen den diesen ablehnenden Angeklagten ist grundsätzlich kein Ablehnungsgrund.2. Behauptet der Angeklagte, eine frühere Entscheidung des abgelehnten Richters sei willkürlich falsch getroffen worden, so hat er in seinem Ablehnungsgesuch schlüssig die behauptete Willkür darzulegen.«
Relevante Normen: StPO § 24;
Fundstellen dieser Entscheidung: NStZ-RR 1997, 175
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