Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 05.11.1996 (3Z AR 81/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Das Vormundschaftsgericht ist grundsätzlich nicht gehalten, dem Gegenbetreuer Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Abgabe des Betreuun...


Relevante Normen:
FGG § 65 a, § 46;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1996 Nr. 59
FamRZ 1997, 438

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