Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.10.1996 (1 StR 603/96)

   

Kurzleitsatz:
Steht der bestreitenden Einlassung des Angeklagten lediglich die belastende Aussage eines Mitbeschuldigten entgegen, so muß sich der Tatrichter, wenn ...


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(456)160c
NStZ-RR 1997, 105
StV 1997, 172

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