Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 25.09.1996 (2Z BR 79/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Balkongeländer sind zwingend gemeinschaftliches Eigentum. 2. Haben sich die vier Wohnungseigentümer einer Anlage darüber geeinigt, daß jeder sein ...


Relevante Normen:
WEG § 5 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 21 Abs. 4, § 21 Abs. 5 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(152)280a-b
WuM 1997, 188
ZMR 1997, 37

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