Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 24.09.1996 (3Z BR 243/96)

   

Kurzleitsatz:
»Mangels Beschwer unzulässige Beschwerde der Kostenschuldner, mit der eine Heraufsetzung des Geschäftswerts in einer Wohnungseigentumssache erstrebt w...


Relevante Normen:
KostO § 31; WEG § 48 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1997, 209
WuM 1997, 9

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