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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluß vom 05.12.1996 (2Z BR 61/96) | | | | Kurzleitsatz: »1. In den Gründen einer Beschwerdeentscheidung ist eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile, vor allem auf Feststellungen des Rechtswegs zwar nicht ausgeschlossen; eine Bezugnahme setzt aber voraus, daß ihr Umfang zweifelsfrei gekennzeichnet ist und die Entscheidung des Beschwerdegerichts verständlich bleibt. 2. Ohne besondere Ermächtigung ist der Verwalter, vom Eilfall des § 27 Abs. 2 Nr. 4
WEG abgesehen, nicht ermächtigt, die Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren zu vertreten und ein...
Relevante Normen: FGG § 25, § 27 Abs. 1 Satz 2; WEG § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 4 Satz 2; ZPO § 551 Nr. 5, § 551 Nr. 7;
Fundstellen dieser Entscheidung: AnwBl 1998, 48 FGPrax 1997, 58 NJW-RR 1997, 396 NJWE-MietR 1997, 117 WuM 1997, 402
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