Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 05.12.1996 (2Z BR 61/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. In den Gründen einer Beschwerdeentscheidung ist eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile, vor allem auf Feststellungen des Rechtswegs zwar nicht ausgeschlossen; eine Bezugnahme setzt aber voraus, daß ihr Umfang zweifelsfrei gekennzeichnet ist und die Entscheidung des Beschwerdegerichts verständlich bleibt. 2. Ohne besondere Ermächtigung ist der Verwalter, vom Eilfall des § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG abgesehen, nicht ermächtigt, die Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren zu vertreten und ein...


Relevante Normen:
FGG § 25, § 27 Abs. 1 Satz 2; WEG § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 4 Satz 2; ZPO § 551 Nr. 5, § 551 Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1998, 48
FGPrax 1997, 58
NJW-RR 1997, 396
NJWE-MietR 1997, 117
WuM 1997, 402

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