Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 16.12.1996 (2Z BR 134/96)

   

Kurzleitsatz:
»Eine weitere Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe durch das Amtsgericht ist nicht statthaft.«


Relevante Normen:
FGG § 14; ZPO § 127 Abs. 2, §§ 567, 568;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1997, 482
WuM 1997, 128

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