Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.11.1996 (3 StR 428/96)

   

Kurzleitsatz:
Liegt statt Tatmehrheit Tateinheit vor, kann das Revisionsgericht in besonderen Fällen die nunmehr zu verhängende Einzelstrafe auch selbst festsetzen.


Relevante Normen:
StPO § 354;



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