Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluß vom 03.09.1996 (3 Ws 215/96)

   

Kurzleitsatz:
Die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wird auf einen späteren Zeitpunkt zurückgestellt, um den Resozialisierungsprozeß ...


Relevante Normen:
BtmG § 35; StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 216

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