Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluß vom 06.05.1996 (3 Ss 21/96)

   

Kurzleitsatz:
»Diebstahl - und nicht Computerbetrug - begeht derjenige, der einen Geldspielautomaten mit Falschmünzen bedient, um echte Münzen zu erlangen auch dann...


Relevante Normen:
StGB §§ 242, 263a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JR 1997, 345
JuS 1997, 947
NJW 1997, 1518
StV 1997, 79

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