Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 26.04.1996 (3 Ws 340/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Im Verfahren nach §§ 458, 462 StPO können nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben werden, nicht jedo...


Relevante Normen:
StGB §§ 53, 55; StPO § 258 Abs. 1, § 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2, § 373 Abs. 2, § 460 Abs. 1, § 462 Abs. 1, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1996, 318

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