Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 03.09.1996 (Ss 366/96 (B))

   

Kurzleitsatz:
1. Nicht jeder Rotlichtverstoß beinhaltet gleichzeitig eine konkrete Gefährdung i.S. des § 1 Abs. 2 StVO. Eine solche ist vielmehr ers...


Relevante Normen:
BKat Nr. 34.2; BKatV § 2 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 2, § 37;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1996, 507
DRsp II(286)285b

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