Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 11.06.1996 (Ss 194/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Für die Identifizierung eines Tatverdächtigen aufgrund eines Stimmenvergleichs gelten die für die Gegenüberstellung mit einem Augenzeugen anerkannt...


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(456)159c
NStZ 1996, 509
StV 1998, 178
StraFo 1996, 152

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