Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 19.03.1996 (Ss 32/96)

   

Kurzleitsatz:
»Täter einer Beleidigung - auch im Sinne einer Unterlassungstäterschaft - ist nur, wer eine eigene Mißachtung zum Ausdruck bringt. Das gilt auch für F...


Relevante Normen:
StGB § 185;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1996, 2878

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