Rechtsprechung:
OLG Naumburg - Beschluß vom 05.09.1996 (2 Ws 72/96)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der nach Verbüßung von weniger als der Hälfte der Strafe nach DDR-Recht zur Bewährung ausgesetzte Strafrest ist nach Widerruf der Strafaussetzung ...


Relevante Normen:
StPO § 454b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 56

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