Rechtsprechung:
LG Hamburg - Beschluß vom 20.08.1996 (609 Qs 18/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Eine Entscheidung im Zusammenhang mit einer Terminsbestimmung kann entgegen § 305 StPO angefochten werden, wenn die Rechtswidrigkei...


Relevante Normen:
StPO §§ 213, 304, 305;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp IV(452)134Nr. 8b
StV 1996, 659

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