Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 08.08.1996 (19 W 41/96)

   

Kurzleitsatz:
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen außerhalb eines laufenden Zugewinnausgleichsverfahrens


Relevante Normen:
ZPO §§ 114 ff. 621; BGB §§ 1363 ff. 1375;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EzFamR aktuell 1996, 399
FamRZ 1997, 1018

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