Rechtsprechung:
OLG Saarbrücken - Beschluß vom 29.01.1997 (6 UF 144/96 EA I)

   

Kurzleitsatz:
Zuständigkeit des Familiensenats zur Entscheidung über die befristete Beschwerde in Folgesachen


Relevante Normen:
ZPO § 620a Abs. 4 S. 2;



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