Rechtsprechung:
AG Saarbrücken - Beschluß vom 16.01.1997 (40 F 251/96 UKi)

   

Kurzleitsatz:
Wurde bei der Scheidung die elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind der Eheleute diesen gemeinsam belassen, so kann der Elternteil, in dessen Obhut ...


Relevante Normen:
BGB § 1629 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1;



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