Rechtsprechung:
LG Münster - Beschluß vom 07.06.1996 (5 T 447/96)

   

Kurzleitsatz:
Vertritt ein Bürovorsteher mit Zustimmung des Mandanten den Rechtsanwalt in einem Termin vor dem Amtsgericht, so ist ein Betrag von 1/3 der für eine e...


Relevante Normen:
BRAGO § 4; BGB § 612; ZPO § 91 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1996, 475
JurBüro 1996, 639
MDR 1996, 972
Rpfleger 1996, 527

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