Rechtsprechung:
AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.10.1995 (31 C 3765/94-78)

   

Kurzleitsatz:
Für die Höhe des Fahrzeug-Restwertes, der bei der Kfz-Totalschaden-Abrechnung anzurechnen ist, muß auf den "normalen" Gebrauchtwagenmarkt ab...


Relevante Normen:
BGB §§ 631, 249 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ES Kfz-Schaden B-1/31
VersR 1996, 1554
r+s 1996, 185

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang