Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 11.07.1996 (Rs C-39/94)

   

Kurzleitsatz:
Unterstützung einer privatrechtlichen Tochtergesellschaft durch ein öffentliches Unternehmen kann eine staatliche Beihilfe darstellen, wenn die als Gegenleistung gewährte Vergütung nicht den normalen Marktbedingungen entspricht.Der EuGH faßt seine Entscheidung u.a. in folgendem Tenor zusammen:"2. Eine logistische und kommerzielle Unterstützung, die ein öffentliches Unternehmen seinen privatrechtlichen Tochtergesellschaften, die eine dem freien Wettbewerb offenstehende Tätigkeit ausüben, gewährt, kann e...


Relevante Normen:
EWGV Art. 3, 85, 86, 90, 92, 93; EWGV Art. 3, 85, 86, 90, 92, 93 Abs. 3; EWGV Art. 3, 85, 86, 90, 92, 93, 94;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 1996, 2169
DRsp V(505)103Nr. 224
DRsp V(505)104Nr. 226
DRsp V(505)107Nr. 232
DRsp V(505)110Nr. 237
EuZW 1996, 564 - SFEI u.a./La Poste u.a.
WM 1996, 2278

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