Rechtsprechung:
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 16.02.1996 (3 W 260/95)

   

Kurzleitsatz:
Zur Anfechtbarkeit der Annahme der Erbschaft wegen Eigenschaftsirrtums, wenn der Nachlaß mit Steuerverbindlichkeiten belastet ist, die den Nachlaßwert zwar nicht übersteigen, aber in erheblichem Maße beeinträchtigen.


Relevante Normen:
BGB §§ 1943, 1954 ff., § 119 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DRsp I(170)88
ErbPrax 1997 Nr. 1
FGPrax 1996, 113

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