Rechtsprechung:
OLG Brandenburg - Urteil vom 13.03.1996 (4 U 129/95)

   

Kurzleitsatz:
»1. Für den Anspruch des Berechtigten nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB kommt es auf ein Verschulden des Erben nicht an.2. Der Erbe kann sich die...


Relevante Normen:
EGBGB Art. 233 § 11, § 12, § 16 Abs. 2; BGB § 818 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
ErbPrax Nr. 131/96

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