Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.03.1996 (18 U 112/95)

   

Kurzleitsatz:
Pflicht der Finanzbehörde zur Abstandnahme von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Ankündigung eines Rechtsmittels


Relevante Normen:
BGB § 839 Abs. 3;



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