Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 06.12.1996 (20 U 133/96)

   

Kurzleitsatz:
Allein die Tatsache, daß ein Fahrzeugschlüssel kopiert worden ist, läßt nicht auf die der Vortäuschung des Kfz-Diebstahls schließen.


Relevante Normen:
AKB § 12 Nr. 1 Ib;



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