Rechtsprechung:
OLG Hamm - Urteil vom 21.08.1996 (20 U 109/96)

   

Kurzleitsatz:
Zur erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung, wenn das Fahrzeug mit einer Schlüsselkopie von einem Ort entwendet worden sein soll, wo es üblicherweise nicht abgestellt ist (bejaht) - unter Berücksichtigung der neuen Rspr. des BGH zum äußeren Bild des Diebstahls (BGH VersR 1996, 319 und BGH r+s 1996, 341 = VersR 1996, 1135) -.


Relevante Normen:
AKB § 12 Nr. 1 Ib;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW-RR 1997, 159
OLGReport-Hamm 1996, 257
SP 1997, 23
VersR 1997, 736

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