Rechtsprechung:
OLG Köln - Urteil vom 17.09.1996 (9 U 177/95)

   

Kurzleitsatz:
»Für die Außenversicherung (Versicherung von Gegenständen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden) kommt es - etwa bei dem Aufbewahren ...


Relevante Normen:
VHB 84 § 12;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 1997, 1354

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