Rechtsprechung:
OLG Düsseldorf - Urteil vom 02.05.1996 (18 U 187/95)

   

Kurzleitsatz:
Verkehrssicherungspflicht bei Unbenutzbarkeit eines verschmutzten Wegeabschnitts


Relevante Normen:
BGB §§ 823 839;


Fundstellen dieser Entscheidung:
VersR 1997, 640

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