Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 22.01.1997 (3 StR 608/96)

   

Kurzleitsatz:
Eine Bewertungseinheit kommt lediglich bei Absatzdelikten (Handeltreiben, Veräußern, Abgeben) in Betracht, nicht aber bei Erwerbstaten.


Relevante Normen:
BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 243
StV 1997, 470

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