Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.01.1997 (1 StR 750/96)

   

Kurzleitsatz:
Hat der Täter bei der Einfuhr der BtM eine Schußwaffe mit sich geführt und ist diese Einfuhr ein Teilakt des Handeltreibens, so ist er (auch) des bewa...


Relevante Normen:
BtMG § 30a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 1997, 144

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