Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.01.1997 (5 StR 625/96)

   

Kurzleitsatz:
An der Eigenmächtigkeit der Abwesenheit des Angeklagten fehlt es, wenn dieser in anderer Sache in Untersuchungshaft genommen wurde.


Relevante Normen:
StPO § 231, § 338 Nr. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 295

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