Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 06.12.1996 (2 StR 608/96)

   

Kurzleitsatz:
Die Gefahr der Begehung lediglich geringfügiger Eigentumsdelikte kann eine Anordnung nach § 64 StGB nicht rechtfertigen.


Relevante Normen:
StGB § 64;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1998, 74

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