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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 05.12.1996 (1 StR 647/95) | | | | Kurzleitsatz: Eine nachträgliche Anhörung des Angeklagten ist nicht geboten, wenn ihm zu den angesprochenen Fragen bereits vor der Entscheidung rechtliches Gehör ge...
Relevante Normen: StPO § 33a;
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