Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.03.1987 (X ZB 14/86)

   

Kurzleitsatz:
"Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein Verfahrenspatent wegen der Öffentlichkeit zugänglicher Benutzung


Relevante Normen:
PatG (1981) § 3 Abs. 1 Satz 2, § 59 Abs. 1 Satz 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR PatG § 100 Abs. 2 Präsident des DPA 1
BGHR PatG § 3 Abs. 1 Satz 2 Benutzung 1
BGHR PatG § 59 Abs. 1 Satz 4 Einspruchsbegründung 1
BGHZ 100, 242
MDR 1987, 756
NJW 1987, 2872

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang