Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.10.1996 (XII ZR 65/95)

   

Kurzleitsatz:
Schadensersatz wegen Unterlassung von Schönheitsreparaturen und Beschädigung der Mietsache


Relevante Normen:
BGB §§ 326, 535;


Fundstellen dieser Entscheidung:
WuM 1997, 271
WuM 1997, 494

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang