Rechtsprechung:
OLG Köln - Beschluß vom 07.10.1996 (26 W 13/96)

   

Kurzleitsatz:
Streitwert bei Haupt- und Hilfsantrag


Relevante Normen:
GKG § 19 Abs. 1 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1997, 435

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