Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 25.09.1996 (III R 112/95)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt i. S. von § 3 Satz 3 InvZulG 1991 angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist. Stehen am Stichtag nur noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft aus, die im allgemeinen innerhalb kurzer Zeit unschwer nachgeholt werden können (hier: Erteilung des amtlichen Kennzeichens bei einem LKW), ist die Betriebsbereitschaft zu bejahen, sofern vo...


Relevante Normen:
InvZulG (1991) § 3 S. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 1088
BB 1997, 1191
BFHE 182, 226
BStBl II 1998, 70
DB 1997, 1063
DStR 1997, 864
DStZ 1997, 652
VIZ 1997, 501

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