Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 17.12.1996 (IX R 30/94)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt dann keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er nicht nach außen als Vermieter in Erscheinung tritt und der Hauptbeteiligte ihn nur auf schuldrechtlicher Grundlage am Einnahmeüberschuß und am Auseinandersetzungsguthaben beteiligt sowie ihm nur in bestimmten Gesellschaftsangelegenheiten Mitwirkungsrechte einräumt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).«


Relevante Normen:
EStG § 21; FGO § 48 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 1997, 974
BFHE 182, 170
BStBl II 1997, 406
DB 1997, 1061
DStR 1997, 731

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