Rechtsprechung:
BVerwG - Beschluß vom 06.03.1997 (8 B 246.96)

   

Kurzleitsatz:
»Die Regelung der Straßenbaulast in § 3 Abs. 1 FStrG steht der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme einer kommunalen Abwasserbeseitigungseinrichtung bei der Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen nicht entgegen.«


Relevante Normen:
FStrG § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 4 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DÖV 1997, 924
NVwZ-RR 1998, 130
UPR 1997, 328

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