Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.02.1997 (1 StR 804/96)

   

Kurzleitsatz:
Der Vermögensschaden ist noch nicht endgültig eingetreten, wenn der Vermögensvorteil auf Seiten des Täters noch nicht gesichert ist.


Relevante Normen:
StGB § 263;



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